Individuelles und unverbindliches Angebot
Neben Zuverlässigkeit und hoher fachlicher wie auch handwerklicher Kompetenz sehen wir die Grundlagen unseres Erfolges nicht zuletzt in unserem kundenfreundlichen Service, der Ihnen von der ersten Anfrage bis zur fachmännischen Umsetzung Ihres Projektes mit Rat und Tat zur Seite steht.
Bei Fragen oder Anregungen freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme und erstellen Ihnen gern ein individuelles und unverbindliches Angebot – oder besuchen Sie uns doch einfach vor Ort in unseren attraktiven Ausstellungsräumen.
Richtige Wartung Ihrer Fenster
Fensterelemente unterliegen einem gewissen Verschleiß und müssen von Zeit zu Zeit gewartet werden, um eine langjährige Funktion zu gewährleisten. Zur Wartung gehört u.a. das Reinigen, Kontrollieren, Pflegen und Gangbarhalten der Fenster. Zum Reinigen dürfen keine scharfen Putz- und Scheuermittel verwendet werden. Alle beweglichen Teile (z.B. Verschlusszapfen, Ecklager, Scheren) müssen einmal jährlich nachgeschmiert werden (säurefreies Fett, Motorenöl o. ä.). Bei Funktionsstörungen darf keine Gewalt zum Öffnen oder Schließen angewandt werden. In diesem Fall muss die Störung durch einen Fachbetrieb behoben werden. Beschlagteile und Falzdichtungen dürfen beim Lackieren nicht überstrichen werden. Fenster und Fenstertüren aus Holz, die mit fertiger Oberflächenbehandlung geliefert worden sind, sollen nach 2 – 3 Jahren auf Schäden an der Lackierung untersucht werden. Dies gilt besonders für die unteren waagerechten Flügel- und Rahmenhölzer. Für die Oberflächenbehandlung werden – von Sonderfällen abgesehen – wasserverdünnbare, lösemittelarme Markenlasuren und -lacke eingesetzt. Für Erhaltungsanstriche sollten ebenfalls solche Materialien verwendet werden. Fenster und Fenstertüren aus Holz, die in grundierter Ausführung geliefert worden sind, müssen spätestens 3 Monate nach dem Einbau den bauseitigen Schlussanstrich erhalten.